Di–So 11:00–18:00

Hasemauer 1, Osnabrück

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Barrierefreiheit

Alle Räume der Kunsthalle Osnabrück sind ebenerdig zu erreichen. Sollte eine Ausstellung nicht barrierefrei sein, wird dies ausgewiesen. Barrierefreie Toiletten sind vorhanden. Der Besuch mit einem Assistenzhund ist gestattet.

Alle Ausstellungstexte sind in einfacher Sprache verfasst. Andere Barrierefreiheitsmaßnahmen, wie Übersetzungen in Audiodeskription oder DGS (Deutsche Gebärdensprache) sind bei den jeweiligen Veranstaltungen oder Ausstellungen ausgewiesen.

Es gibt einen auslesbaren Audio-Ausstellungsrundgang zu allen Ausstellungen der Jahresthemen. Der QR-Code zum Rundgang befindet sich am Info-Tresen der Kunsthalle.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://kunsthalle.osnabrueck.de. Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. (21. August 2020 Stand der Erklärung)

Nicht barrierefreie Inhalte

Gendern der Texte: Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei. Aufgrund der Einführung einer nicht ausgrenzenden Sprache führen wir das Gendern in die einfache Sprache ein. Berufe oder Personengruppen werden mit dem „:“ gegendert. Damit sind Frauen, Männer und nicht binäre Personen gleichwertig angesprochen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.08.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der eigenen Selbstbewertung, den Maßnahmen der Programmierer:innen und der Rücksprache mit den Übersetzer:innen in einfache Sprache.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt kannst du Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Natali Märtin

Telefon +49 (0)541 323 22 63
E-Mail maertin@osnabrueck.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle unter:

Telefon +49 (0)511 120 40 10
E-Mail schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben

(fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit: https://kunsthalle.osnabrueck.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.